Gesetze / Milchproduktqualitätsverordnung
MilchPQV§ 46 Analysemethoden
Stand: 14.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MilchPQV/46#abs-1 (1) Werden die in der Anlage 7 bezeichneten Eigenschaften geprüft, sind die dort bezeichneten Analysemethoden zu verwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MilchPQV/46#abs-2 (2) Steht nach der Anlage 7 mehr als eine Analysemethode zur Verfügung, ist die angewandte Analysemethode in dem Prüfbericht über die Analyse anzugeben.