Gesetze / Milchproduktqualitätsverordnung

MilchPQV

§ 46 Analysemethoden

Stand: 14.06.2026

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MilchPQV/46#abs-1 (1) Werden die in der Anlage 7 bezeichneten Eigenschaften geprüft, sind die dort bezeichneten Analysemethoden zu verwenden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MilchPQV/46#abs-2 (2) Steht nach der Anlage 7 mehr als eine Analysemethode zur Verfügung, ist die angewandte Analysemethode in dem Prüfbericht über die Analyse anzugeben.

§ 45 § 47