nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 45 MilchPQV — Weitere bei eingedickter Milch und Trockenmilch verwendbare Lebensmittel und Stoffe

Milchproduktqualitätsverordnung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 14.06.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zur Herstellung von eingedickter Milch und Trockenmilch dürfen zugesetzt werden:

1.
Vitamine und Mineralstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006;
2.
Lebensmittelenzyme;
3.
Lebensmittelzusatzstoffe;
4.
Laktase.

Satz 1 Nummer 1 gilt vorbehaltlich des § 1a des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht.