§ 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns
Stand: 10.06.2019
Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.
Wird zitiert von 179 Entscheidungen zu § 3 MiLoG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 18.09.2018 – 9 AZR 162/18Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist - MindestlohnZitiert von 96
- BAG, 20.06.2018 – 5 AZR 377/17Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Ausschlussfristen - gesetzlicher MindestlohnZitiert von 45
- LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 – 11 Sa 40/17Zitiert von 3
- LAG Düsseldorf, 11.12.2019 – 7 Sa 161/19Zitiert von 1
- LAG Hamm, 14.11.2018 – 2 Sa 458/18
- BAG, 30.01.2019 – 5 AZR 43/18Verfallklausel - Mindestlohn - UrlaubsentgeltZitiert von 43
Zuletzt entschieden
- BAG, 19.03.2026 – 2 AZR 53/25Kündigung - Rechtswahl - Klauselkontrolle
- BSG, 13.11.2025 – B 12 BA 8/24 RBeitragsbemessung in der Sozialversicherung - Zugrundelegung des arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelts - Entstehungsprinzip - nicht erfüllter Anspruch auf Mindestlohn durch Überlassung eines Firmenwagens
- BSG, 13.11.2025 – B 12 BA 6/23 RSozialversicherungsbeiträge: Keine Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs durch Gewährung von Sachleistungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 MiLoG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.