Gesetze / Mess- und Eichverordnung
MessEV§ 11 Konformitätserklärungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MessEV/11?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Konformitätserklärung für eines der in § 8 genannten Messgeräte muss
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MessEV/11?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Alle anderen Messgeräte sind mit einer Konformitätserklärung zu versehen, die
Änderungsverlauf
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26.10.2021 Ausfertigung
§ 11 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2021 (BGBl. I 4742)
BGBl. 2021 I S. 4742
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.