§ 47 Eintragungsantrag
Stand: 28.06.2024
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- BPatG, 22.09.2011 – 30 W (pat) 9/10Markenbeschwerdeverfahren – "Obazda" – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen – die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/47#abs-1 (1) Der Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024) in der jeweils geltenden Fassung muss unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/47#abs-2 (2) In dem Antrag sind anzugeben: