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Artikel 5 · BT-Drs. 18/7195 · S. 35

Zu Artikel 5 (Änderung der Markenverordnung – MarkenV)

Zu Artikel 5 (Änderung der Markenverordnung – MarkenV)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderungen dienen der Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
Zu Nummer 2 (§ 34 Absatz 3 Satz 2)
Es handelt sich um eine Folgeänderung. Durch die Aufhebung von § 35 Absatz 5 MarkenV ist der Verweis in
Absatz 3 Satz 2 entsprechend anzupassen.
Drucksache 18/7195                                  – 36 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Nummer 3 (§ 35 Absatz 5)
Es handelt sich um eine Folgeänderung. Durch die Änderung von § 40 Absatz 2 MarkenG ist es nicht mehr erfor-
derlich, dass der Markenanmelder bzw. -inhaber bei Teilung der Anmeldung weitere Unterlagen nebst graphi-
scher/klanglicher Wiedergabe einreicht. § 35 Absatz 5 ist daher aufzuheben. Auf die Begründung zu Artikel 4
Nummer 6 wird Bezug genommen.
Zu Nummer 4 und 5 (Überschrift zu Teil 6 und § 47)
Die Änderungen dienen der Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
Zu Nummer 6 (§ 48)
Hinsichtlich der Änderung im Satzteil vor Nummer 1 wird auf die Begründung zu Artikel 4 Nummer 18 Buch-
staben b bis g des Gesetzentwurfs Bezug genommen. Im Übrigen dienen die Änderungen der Anpassung des
deutschen Rechts an die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
Zu Nummer 7 bis 12 (§ 49, Überschrift zu Teil 6 Abschnitt 2 und §§ 50 bis 53)
Die Änderungen dienen der Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 und sind
im Übrigen redaktioneller Natur.
Zu Nummer 13 (§ 54)
Hinsichtlich der Streichung des Antragserfordernisses bei der Akteneinsicht wird auf die Begründung zu Artikel 4
Nummer 11 Buchstabe a des Gesetzentwurfs verwiesen. Im Übrigen dient die Änderung der Anpassung an die
Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7195, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 118.164–119.925 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4b850dc7dd639982….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP