§ 26 Urkunde, Bescheinigungen
Stand: 10.06.2019
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- BPatG, 08.12.2004 – 29 W (pat) 89/04
- BPatG, 25.07.2014 – 29 W (pat) 24/13Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Karriere-Jura" – Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit – keine Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit des PrüfersZitiert von 1
- BPatG, 11.11.2004 – 25 W (pat) 61/03Zitiert von 1
- BPatG, 26.05.2004 – 29 W (pat) 89/04
- BPatG, 09.08.2000 – 33 W (pat) 127/98Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Inhaber einer Marke erhält neben der Urkunde über die Eintragung der Marke in das Register nach § 25 der DPMA-Verordnung eine Bescheinigung über die in das Register eingetragenen Angaben. Nicht grafische Markendarstellungen und Markensatzungen werden dabei durch einen Verweis auf das Markenregister ersetzt.