§ 64a Kostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Stand: 10.06.2019
Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 64a MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 24.10.2022 – 29 W (pat) 32/21Markenbeschwerdeverfahren – Teilungsangelegenheit - „Freipaak (Wortmarke)“ – Gebührenzahlung bei Teilung der Anmeldung
- BPatG, 12.12.2024 – 26 W (pat) 39/23Markenbeschwerdeverfahren – „Corona“ – Erinnerung gegen Beschluss der Markenstelle des DPMA gilt als nicht eingelegt
- BPatG, 04.06.2014 – 26 W (pat) 88/13Markenbeschwerdeverfahren – "Lehmitz/Lehmitz/Weinhaus am Stadtrand Dirk Lehmitz e. K." – Widerspruch aus mehreren geschäftlichen Bezeichnungen – Fälligkeit mehrerer Widerspruchsgebühren – nur eine Gebührenzahlung: Klarstellung, für welchen Widerspruch die Gebührenbezahlung bestimmt ist – Abstellung auf das Widerspruchskennzeichen "Lehmitz" – fehlender Beweis für ein bundesweit tätiges Unternehmenskennzeichen mit älterem Zeitrang – bei bösgläubiger Anmeldung kann die Marke auf Antrag in einem Löschungsverfahren gelöscht werden – keine Prüfung im WiderspruchsverfahrenZitiert von 14
- BPatG, 25.03.2021 – 30 W (pat) 504/19Markenbeschwerdeverfahren – "USANO" – Zur Zahlung der Anmeldegebühr trotz erklärtem Verzicht auf die Marke – Zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr
- BPatG, 28.09.2017 – 25 W (pat) 26/17Markenbeschwerdeverfahren – "Cafet/CAFE ETC… (Unionswortmarke)" – zur Erteilung eines Lastschriftmandats zur Begleichung der Kosten des DPMA – Erfordernis der eindeutigen Zahlungserklärung – Ausschluss interpretationsbedürftiger Zahlungshandlungen – keine Nachforschungspflicht des DPMA – SEPA-Lastschriftmandat bezog sich auf ein gänzlich anderes Verfahren – Widerspruch gilt mangels Zahlung als nicht erhobenZitiert von 1
- BPatG, 14.01.2016 – 30 W (pat) 510/15Markenbeschwerdeverfahren – "babygro (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/BABYGRO (Gemeinschaftsmarke)" – Angaben zum Verwendungszweck des SEPA-Basislastschriftmandats - kein Erfordernis der Einreichung des vom DPMA zur Verfügung gestellten Formulars für die notwendigen Angaben zum VerwendungszweckZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BPatG, 29.04.2024 – 29 W (pat) 44/21Markenbeschwerdesache – Nichtigkeitsverfahren – „Del Sol“ – Wortmarke – keine mit der erforderlichen Sicherheit feststellbare bösgläubige Markenanmeldung
- BPatG, 13.06.2023 – 26 W (pat) 5/21Markenbeschwerdeverfahren – „zwää PS“/„PS“ – Bestandskraft des Erstbeschlusses des DPMA mangels Zahlung der Erinnerungsgebühr – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen - Rückzahlung beider Beschwerdegebühren
- BPatG, 08.12.2022 – 30 W (pat) 514/21Markenbeschwerdeverfahren – "FRITZ" (Wort-/Bildmarke)/"FRITZ" (Wort-/Bildmarke) – Zahlung nur einer Beschwerdegebühr – Nichtbenutzungseinrede – teilweise Anerkennung der Benutzung der Widerspruchsmarke - durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke – klangliche Identität der Kollisionszeichen – hochgradige Warenähnlichkeit – Verwechslungsgefahr
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 64a MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 64a neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
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13.12.2001 Ausfertigung
§ 64a eingefügt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I 3656)
BGBl. I S. 3656
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