Art 1 Gegenstand
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 8
Nach Gewicht
- EuGH, 20.09.2022 – C-339/20Zitiert von 11
- BGH, 27.11.2025 – 1 StR 527/24EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen von Marktmanipulationshandlungen
- EuGH, 18.06.2026 – C-376/24Zitiert von 1
- EuGH, 16.04.2026 – C-298/26Zitiert von 1
- LG Frankfurt am Main, 19.01.2022 – 2-04 O 561/20
- LG Frankfurt am Main, 19.01.2022 – 2-04 O 65/21
Zuletzt entschieden
8 Entscheidungen zu Art 1 MAR →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 MAR zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Insidergeschäfte, die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) sowie für Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch geschaffen, um die Integrität der Finanzmärkte in der Union sicherzustellen und den Anlegerschutz und das Vertrauen der Anleger in diese Märkte zu stärken.