Gesetze / Wertpapierhandelsgesetz
WpHG§ 108 (weggefallen)
Stand: 01.01.2022
Für § 108 WpHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 108 WpHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 22.05.2023 – 1 U 310/22Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 11.05.2023 – WpÜG 3/20
- OLG Frankfurt am Main, 30.03.2023 – 1 U 183/22Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 06.02.2023 – 1 U 173/22Zitiert von 2
- LG Frankfurt am Main, 05.11.2021 – 2-08 O 98/21
- OLG Saarbrücken, 06.03.2025 – 4 U 35/24Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 18.12.2024 – 4 U 94/24Zitiert von 8
- OLG Frankfurt am Main, 21.09.2023 – WpÜG 1/21
- LG Frankfurt am Main, 19.01.2022 – 2-04 O 531/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 108 WpHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 108 geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
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03.06.2021 Ausfertigung
§ 108 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I 1534 367)
BGBl. 2021 I S. 1534
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.