Gesetze / Luftverkehrs-Ordnung
LuftVO§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 22.06.2021
Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme am Luftverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010 (ABl. L 281 vom 13.10.2012, S. 1, L 145 vom 31.5.2013, S. 38) und die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (ABl. L 152 vom 11.6.2019, S. 45), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/746 (ABl. L 176 vom 5.6.2020, S. 13) geändert worden ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung nicht anwendbar sind oder keine Regelung enthalten.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 1 LuftVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 14.02.2023 – 12 LB 128/19Anforderungen an die luftverkehrsrechtliche Zustimmung zur Errichtung einer Windenergieanlage nahe einem Segelfluggelände Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 – 3 S 914/05Zitiert von 17
- BVerfG, 14.01.1981 – 1 BvR 612/72 · FluglärmZitiert von 51
- BVerwG, 28.04.2008 – 4 B 48.07Zitiert von 15
- BAG, 07.12.2005 – 5 AZR 228/05Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Wirksamkeit des tariflichen Ausschlusses der Mehrflugstundenvergütung bei krankheitsbedingtem Flugausfall Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- VG München, 22.11.2023 – M 7 E 23.5047Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 – 10 S 1560/22Windenergieanlage: Versagung der luftverkehrsrechtlichen Zustimmung wegen einer Hubschraubertiefflugstrecke der Bundeswehr Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- VG Minden, 15.03.2023 – 11 K 166/19Zitiert von 1
- OVG NRW, 01.03.2018 – 8 A 2478/15Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 LuftVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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14.06.2021 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I 1766)
BGBl. 2021 I S. 1766
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.