Gesetze / Luftverkehrs-Ordnung
LuftVO§ 2 Maßeinheiten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- OVG Niedersachsen, 12.12.2008 – 12 ME 288/08Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 05.03.2009 – 6 K 5937/07Zitiert von 1
- OLG Köln, 09.07.2008 – 27 U 1/07Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVO%202015/2#abs-1 (1) Im Flugbetrieb sind die Maßeinheiten anzuwenden, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festlegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVO%202015/2#abs-2 (2) Für Ortsbestimmungen im Luftverkehr ist als Bezugssystem das Geodätische Welt-System 84 (World Geodetic System 1984 – WGS 84) anzuwenden.