Gesetze / Luftverkehrs-Ordnung
LuftVO§ 37 Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVO%202015/37#abs-1 (1) Für Flüge zu besonderen Zwecken kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes für einzelne Flüge oder eine Reihe von Flügen Ausnahmen von den in Anhang SERA.5005 Buchstabe f der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vorgeschriebenen Mindestflughöhen zulassen, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und dadurch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt. Wird ausnahmsweise eine Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe über Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten zugelassen, ist der Luftfahrzeugführer verpflichtet,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVO%202015/37#abs-2 (2) Brücken und ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen dürfen nicht unterflogen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVO%202015/37#abs-3 (3) Segelflugzeuge, bemannte Freiballone, Hängegleiter und Gleitsegler können die in Anhang SERA.5005 Buchstabe f Nummer 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vorgeschriebenen Mindestflughöhen und Mindestabstände unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und dadurch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 37 LuftVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Niedersachsen, 14.02.2023 – 12 LB 128/19Anforderungen an die luftverkehrsrechtliche Zustimmung zur Errichtung einer Windenergieanlage nahe einem Segelfluggelände Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 – 10 S 1560/22Windenergieanlage: Versagung der luftverkehrsrechtlichen Zustimmung wegen einer Hubschraubertiefflugstrecke der Bundeswehr Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- BVerwG, 31.03.2023 – 4 A 11/21Energieleitungsbau: FFH-Verträglichkeitsprüfung und Anforderungen an artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen bei der Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BVerwG, 31.03.2023 – 4 A 10/21Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine HöchstspannungsfreileitungZitiert von 4
- OVG Schleswig, 13.05.2025 – 5 KN 25/21
- OVG NRW, 01.03.2018 – 8 A 2478/15Zitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.