Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 19/28179 · S. 51

Zu Artikel 2 (Änderung der Luftverkehrs-Ordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der Luftverkehrs-Ordnung)
Zu Nummer 1
Die Änderung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) dient dazu, die Anwendbarkeit der Durchführungsverordnung
(EU) 2019/947 in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt zu gewährleisten. Sie gilt unmittelbar und
führt insbesondere ein neues System für den Betrieb unbemannter Fluggeräte ein, in dem die Anforderungen an
und Regelungen zu den Geräten anhand ihrer Einordnung in sogenannte Betriebskategorien bestimmt werden.
Zudem werden Vorgaben zu Nachweisen und Zeugnissen über die Kompetenz von Fernpiloten sowie zu Lizenzen
gemacht. Für diese neuen Aufgaben aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 werden die Zuständigkei-
ten und Verfahren für die nationale Luftverkehrsverwaltung mit der vorliegenden Änderung der LuftVO festge-
legt (§§ 21a bis 21e LuftVO).
In der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 finden sich auch bereits aus dem innerstaatlichen Recht bekannte
Mechanismen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte vollständig oder in leicht angepasster Weise wieder. So
sind etwa die in den derzeitigen §§ 21a bis 21f LuftVO geregelten Anforderungen an den Betrieb der unbemann-
ten Fluggeräte, wie etwa der Kenntnisnachweis für Fernpiloten oder die dreistufige Systematik aus Erlaubnisfrei-
heit, bestimmten Erlaubnispflichten und einzelnen Betriebsbeschränkungen beim Betrieb unbemannter Flugge-
räte, auch in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 festgeschrieben oder ihre Ausweisung darin angelegt.
Neu hinzugekommen sind Bestimmungen zu technischen Spezifikationen der Geräte, wie die direkte Fernidenti-
fizierungs- oder die Geo-Sensibilisierungsfunktion, die nun für einen Großteil der Geräte verpflichtend ist. Die
technischen Anforderungen an die unbemannten Fluggeräte werden dabei vereinheitlicht und müsse

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 80.358 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/28179 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/28179, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 153.542–233.900 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 0348f5ccd263c5fe….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP