§ 9
Stand: 30.07.2026
Wird zitiert von 169
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Nach Gewicht
- VGH Bayern, 30.07.2025 – 8 A 24.40037, 8 A 24.40038, 8 A 24.40039, 8 A 24.40040, 8 A 24.40041, 8 A 24.40042, 8 A 24.40043, 8
- OVG Hamburg, 04.06.2020 – 1 E 1/19.PZitiert von 4
- BVerwG, 04.04.2012 – 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10, 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10Unzulässigkeit planmäßiger Flüge in der Mediationsnacht; Kontingent für die Gesamtnacht; Schallschutz für gewerbliche Grundstücke; Einwendungsgelegenheit bei Betriebsregelungsänderung; Beweisregel bzgl. Ausgangsdaten einer Nachfrageprognose; Spezialgesetz-Charakter des Fluglärmschutzgesetzes; konkretisierende Gewichtungsvorgaben in Grundsätzen der Raumordnung; zur Verhältnismäßigkeit beim Lärmschutzkonzept; kein passiver Schallschutz für Gewerbebetriebe nach FluglärmschutzgesetzZitiert von 125
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 21.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei Feststellung des Außerkrafttretens eines Planfeststellungsbeschlusses KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 20.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei Feststellung des Außerkrafttretens eines Planfeststellungsbeschlusses KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 19.25Luftverkehrsrecht: Anforderungen an den Beginn der Durchführung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 9 Abs. 3 LuftVG bei einem Gesamtvorhaben KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 17.25Luftverkehrsrecht: Beginn der Durchführung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 9 Abs. 3 LuftVG; keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 18.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendbarkeit des Berücksichtigungsgebots des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei der Feststellung des Außerkrafttretens eines Planfeststellungsbeschlusses KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 16.25Luftverkehrsrecht: Durchführungsbeginn eines planfestgestellten Gesamtvorhabens; keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei der Feststellung nach § 9 Abs. 3 LuftVG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 LuftVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG/9#abs-1 (1) § 75 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt nicht für Entscheidungen des Bundesministeriums für Verkehr nach § 27d Absatz 1, 1a und 4 und Entscheidungen der Baugenehmigungsbehörden auf Grund des Baurechts.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG/9#abs-2 (2) Wird der Plan nicht innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft durchgeführt, so können die vom Plan betroffenen Grundstückseigentümer verlangen, dass der Unternehmer ihre Grundstücke und Rechte insoweit erwirbt, als nach § 28 die Enteignung zulässig ist. Kommt keine Einigung zustande, so können sie die Durchführung des Enteignungsverfahrens bei der Enteignungsbehörde beantragen. Im Übrigen gilt § 28.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG/9#abs-3 (3) Wird mit der Durchführung des Plans nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen, so tritt er außer Kraft, es sei denn, er wird vorher auf Antrag des Trägers des Vorhabens von der Planfeststellungsbehörde um höchstens fünf Jahre verlängert.