§ 9
Stand: 30.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG/9#abs-1 (1) § 75 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt nicht für Entscheidungen des Bundesministeriums für Verkehr nach § 27d Absatz 1, 1a und 4 und Entscheidungen der Baugenehmigungsbehörden auf Grund des Baurechts.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG/9#abs-2 (2) Wird der Plan nicht innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft durchgeführt, so können die vom Plan betroffenen Grundstückseigentümer verlangen, dass der Unternehmer ihre Grundstücke und Rechte insoweit erwirbt, als nach § 28 die Enteignung zulässig ist. Kommt keine Einigung zustande, so können sie die Durchführung des Enteignungsverfahrens bei der Enteignungsbehörde beantragen. Im Übrigen gilt § 28.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG/9#abs-3 (3) Wird mit der Durchführung des Plans nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen, so tritt er außer Kraft, es sei denn, er wird vorher auf Antrag des Trägers des Vorhabens von der Planfeststellungsbehörde um höchstens fünf Jahre verlängert.
Wird zitiert von 227 Entscheidungen zu § 9 LuftVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 30.07.2025 – 8 A 24.40037, 8 A 24.40038, 8 A 24.40039, 8 A 24.40040, 8 A 24.40041, 8 A 24.40042, 8 A 24.40043, 8
- OVG Hamburg, 04.06.2020 – 1 E 1/19.PZitiert von 4
- BVerwG, 04.04.2012 – 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10, 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10Unzulässigkeit planmäßiger Flüge in der Mediationsnacht; Kontingent für die Gesamtnacht; Schallschutz für gewerbliche Grundstücke; Einwendungsgelegenheit bei Betriebsregelungsänderung; Beweisregel bzgl. Ausgangsdaten einer Nachfrageprognose; Spezialgesetz-Charakter des Fluglärmschutzgesetzes; konkretisierende Gewichtungsvorgaben in Grundsätzen der Raumordnung; zur Verhältnismäßigkeit beim Lärmschutzkonzept; kein passiver Schallschutz für Gewerbebetriebe nach FluglärmschutzgesetzZitiert von 17
- BVerwG, 04.04.2012 – 4 C 8.09Zitiert von 154
- BVerwG, 16.03.2006 – 4 A 1001.04Zitiert von 82
- BVerwG, 16.03.2006 – 4 A 1073.04Zitiert von 19
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 17.25Luftverkehrsrecht: Beginn der Durchführung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 9 Abs. 3 LuftVG; keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 20.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei Feststellung des Außerkrafttretens eines Planfeststellungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 19.25Luftverkehrsrecht: Anforderungen an den Beginn der Durchführung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 9 Abs. 3 LuftVG bei einem Gesamtvorhaben Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 LuftVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409)
BGBl. 2023 I Nr. 409
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05.07.2021 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I 2287)
BGBl. 2021 I S. 2287
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 567 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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31.05.2013 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I 1388)
BGBl. 2013 I S. 1388
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.