Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayVwVfGArt. 77 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses
Stand: 25.08.2026
Wird ein Vorhaben, mit dessen Durchführung begonnen worden ist, endgültig aufgegeben, so hat die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluß aufzuheben. In dem Aufhebungsbeschluß sind dem Träger des Vorhabens die Wiederherstellung des früheren Zustands oder geeignete andere Maßnahmen aufzuerlegen, soweit dies zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlich ist. Werden solche Maßnahmen notwendig, weil nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens auf einem benachbarten Grundstück Veränderungen eingetreten sind, so kann der Träger des Vorhabens durch Beschluß der Planfeststellungsbehörde zu geeigneten Vorkehrungen verpflichtet werden; die hierdurch entstehenden Kosten hat jedoch der Eigentümer des benachbarten Grundstücks zu tragen, es sei denn, daß die Veränderungen durch natürliche Ereignisse oder höhere Gewalt verursacht worden sind.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu Art. 77 BayVwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 30.07.2025 – 8 A 24.40037, 8 A 24.40038, 8 A 24.40039, 8 A 24.40040, 8 A 24.40041, 8 A 24.40042, 8 A 24.40043, 8
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 21.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei Feststellung des Außerkrafttretens eines Planfeststellungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 20.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei Feststellung des Außerkrafttretens eines Planfeststellungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 19.25Luftverkehrsrecht: Anforderungen an den Beginn der Durchführung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 9 Abs. 3 LuftVG bei einem Gesamtvorhaben Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 18.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendbarkeit des Berücksichtigungsgebots des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei der Feststellung des Außerkrafttretens eines Planfeststellungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 17.25Luftverkehrsrecht: Beginn der Durchführung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 9 Abs. 3 LuftVG; keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 16.25Luftverkehrsrecht: Durchführungsbeginn eines planfestgestellten Gesamtvorhabens; keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei der Feststellung nach § 9 Abs. 3 LuftVG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 15.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei Erlass eines Feststellungsbescheids über das Außerkrafttreten eines Planfeststellungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 14.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei der Feststellung des Außerkrafttretens eines Planfeststellungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 77 BayVwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.