Gesetze / Luftsicherheitsgebührenverordnung

LuftSiGebV

§ 1 Gebühren

Bund2 Fassungen

Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 2