Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/10422 · S. 120
Zu Artikel 2 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 2 (Folgeänderungen) Artikel 2 fasst die Regelungen zusammen, die zeitgleich mit dem Bundesgebührengesetz in Kraft treten. – Dies sind im Wesentlichen die Folgeänderungen im Bundesrecht, die zur Vermeidung von Unklarheiten und Widersprüchen erforderlich sind (z. B. Anpassung der Verweisungen, Anpassung an im Bundesgebührenge- setz verwendete Begriffe). – Bei Vorschriften, nach denen bereits nach geltendem Recht Gebühren nach Maßgabe von Landesrecht erho- ben werden, wird die deklaratorische Verweisung auf Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 121 – Drucksache 17/10422 Landesrecht im Interesse der Rechtsbereinigung aufge- hoben (z. B. nach § 72 des Personenstandsgesetzes und § 6 des Lebensmittelspezialitätengesetzes). – In Bereichen, in denen künftig bundesrechtlich eine Be- schränkung der Gebührenregelungen auf Bundesbehör- den bzw. ein Verzicht auf die Regelung der Gebührener- hebung durch Landesbehörden vorgesehen ist, werden zum einen die Verordnungsermächtigungen auf Bundes- behörden beschränkt. Zum anderen wird das bisherige Recht um Regelungen für den Fall ergänzt, dass für den Bereich der Bundesverwaltung Besondere Gebührenver- ordnungen erlassen werden, bevor in den Ländern Ge- bührenregelungen zur Ablösung des bisherigen Bundes- rechts vorbereitet worden sind. Hierzu wird auf die Auf- listung der entsprechenden Vorschriften im Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen. – Bei Gesetzen und Verordnungen, bei denen bundesrecht- liche Vorgaben für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen von Landesbehörden wegen des Bedürfnis- ses nach bundeseinheitlichen Regelungen ausnahms- weise weiterhin erforderlich sind (siehe hierzu Auflis- tung im Allgemeinen Teil der Begründung, werden An- passungen von Verweisungen auf das Verwaltungskos- tengesetz als
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 249.441 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/10422 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/10422, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 597.372–846.813 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert 3988d4be81f94deb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP