Gesetze / LNG-Beschleunigungsgesetz
LNGG§ 8 Maßgaben für die Anwendung des Energiewirtschaftsgesetzes
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LNGG/8?asof=2023-07-20#abs-1 (1) Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621) in der jeweils geltenden Fassung ist bei der Zulassung von Vorhaben nach § 2 mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
Die in Satz 1 Nummer 1, 1a und 2 genannten Maßgaben sind bei der Zulassung von Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 nicht anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LNGG/8?asof=2023-07-20#abs-2 (2) Soweit aufgrund der in Absatz 1 vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen Vorschriften des Energierechts nicht anzuwenden sind, sind auch die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts, die diesen Verfahrensvereinfachungen sonst entgegenstehen würden, nicht anzuwenden.