Gesetze / LNG-Beschleunigungsgesetz
LNGG§ 12 Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
Stand: 01.06.2022
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 19.06.2023 – 22 A 23.40015
- VGH Bayern, 19.06.2023 – 22 AS 23.40016Zitiert von 3
- BVerwG, 26.10.2023 – 7 A 2/23Besitzeinweisung für den Bau und Betrieb einer Energietransportleitung nach dem LNGG (Brunsbüttel-Hetlingen)Zitiert von 13
- BVerwG, 22.06.2023 – 4 VR 4/23Umfang der erstinstanzlichen Zuständigkeit nach § 6 BBPlGZitiert von 12
- BVerwG, 10.02.2023 – 7 VR 1/23Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und Betrieb einer EnergietransportleitungZitiert von 16
- BVerwG, 06.06.2024 – 7 VR 7/24Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 19.12.2024 – 7 VR 9/24Planfeststellung einer LNG-Leitung; Eilrechtsschutz von Grundstückseigentümern gegen vorzeitigen BaubeginnZitiert von 3
- BVerwG, 19.11.2024 – 11 VR 10/24, 11 VR 10/24 (11 A 21/24)Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorzeitige BesitzeinweisungZitiert von 5
- BVerwG, 06.06.2024 – 7 VR 6/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 LNGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten über Vorhaben nach § 2. Satz 1 ist auch anzuwenden für
1.
auf diese Vorhaben und auf für deren Betrieb notwendige Anlagen bezogene Zulassungen des vorzeitigen Baubeginns und Anzeigeverfahren sowie
2.
Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Anlagen, die für den Betrieb von Vorhaben nach § 2 notwendig sind.