Gesetze / LNG-Beschleunigungsgesetz
LNGG§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 20.07.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LNGG/14#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LNGG/14#abs-2 (2) Die §§ 1 bis 10 treten mit Ausnahme des § 5 Absatz 2 und 3 und des § 9 Absatz 2, 3 und 5 mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. § 13 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 14 LNGG →
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- BVerwG, 25.04.2024 – 7 A 9/23Planfeststellung einer LNG-Anbindungsleitung ("Ostsee-Anbindungs-Leitung <OAL> Seeabschnitt Lubmin bis KP 26")Zitiert von 16
- BVerwG, 25.04.2024 – 7 A 11/23Zitiert von 6
- BVerfG, 25.11.2025 – 1 BvR 2282/23Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung, die Möglichkeit der Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases sowie die vorübergehende Reservehaltung von Braunkohlekraftwerken - Unzulässigkeit ua mangels hinreichender Begründung sowie mangels Fristwahrung
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.