Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB§ 24 Gewähr für bestimmte Anforderungen
Stand: 07.11.2021
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- BGH, 22.10.2014 – VIII ZR 195/13Verschuldensunabhängige Haftung des Futtermittelverkäufers; Verdacht einer erheblichen Kontamination als SachmangelZitiert von 16
- BGH, 06.12.2017 – VIII ZR 246/16Handelskauf: Umfang der Untersuchungsobliegenheit; Anforderungen an die schlüssige Darstellung eines Handelsbrauchs; unangemessene Benachteiligung des Käufers bei Regelung von Art und Umfang der gebotenen Untersuchung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen; Formularklausel über die Pflicht zur Untersuchung der Ware durch einen neutralen SachverständigenZitiert von 5
- BGH, 06.12.2017 – VIII ZR 245/16Kaufvertrag über eine Futtermittellieferung: Verschuldensunabhängige Verkäuferhaftung für eine Dioxinbelastung von Futteröl; Einwand der Verletzung von Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach Gesetz, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder HandelsbrauchZitiert von 1
- BGH, 18.02.2025 – VIII ZR 57/23
- VG Gelsenkirchen, 17.02.2015 – 19 K 1342/14
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Der Verkäufer eines Futtermittels übernimmt die Gewähr dafür, dass das Futtermittel die in Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 bezeichneten Anforderungen erfüllt.