Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesdisziplinargesetz
LDG NRW§ 67 Revision; Ausschluss der Sprungrevision
Stand: 26.08.2026
Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das Bundesverwaltungsgericht sie zugelassen hat. Die Sprungrevision nach § 134 der Verwaltungsgerichtsordnung ist ausgeschlossen.
Kapitel 5
Wiederaufnahme des
gerichtlichen Disziplinarverfahrens
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 67 LDG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 22.12.2010 – 2 B 18.10
- BVerwG, 04.08.2020 – 2 B 41.19Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im Disziplinarverfahren wegen verfehlter Darlegung der Revisionszulassungsgründe KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 4
- BVerwG, 19.05.2026 – 2 B 8.26Verstoß gegen Verfassungstreue wegen der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises; "Reichsbürgerbewegung"
- BVerwG, 22.06.2023 – 2 B 21.23Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erfüllung der Darlegungsanforderungen im Disziplinarverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 08.03.2019 – 2 B 75.18Bindung des Disziplinargerichts an die tatsächlichen Feststellungen des rechtskräftigen Strafurteils KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BVerwG, 13.11.2017 – 2 B 21.17Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.09.2025 – 2 B 25.25Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein disziplinarrechtliches Urteil auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 23.06.2022 – 2 B 53.21Disziplinarrechtliche Maßnahmebemessung; Umstände unterhalb der Schwelle der §§ 20 und 21 StGB KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 07.04.2022 – 2 B 6.22Unzulässigkeit einer ausschließlich auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde im Disziplinarverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 67 LDG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.