Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesdisziplinargesetz
LDG NRW§ 75 Gerichtskosten
Stand: 26.08.2026
In gerichtlichen Disziplinarverfahren werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu diesem Gesetz erhoben. Im Übrigen sind die für die Kosten in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Vorschriften des Gerichtskostengesetzes entsprechend anwendbar.
Teil 5
Unterhaltsbeitrag,
Unterhaltsleistung und Begnadigung
Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu § 75 LDG NRW →
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Nach Gewicht
- BVerwG, 23.05.2017 – 2 B 52.16Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Bindung an die Feststellungen des Strafurteils im Disziplinarverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 11.06.2014 – 2 B 3.13Zitiert von 7
- BVerwG, 23.01.2014 – 2 B 52.13
- BVerwG, 01.08.2013 – 2 B 77.12Zitiert von 7
- BVerwG, 15.04.2013 – 2 B 139.11Zitiert von 3
- BVerwG, 19.05.2026 – 2 B 8.26Verstoß gegen Verfassungstreue wegen der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises; "Reichsbürgerbewegung"
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.09.2025 – 2 B 25.25Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein disziplinarrechtliches Urteil auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 22.06.2023 – 2 B 21.23Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erfüllung der Darlegungsanforderungen im Disziplinarverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 23.06.2022 – 2 B 53.21Disziplinarrechtliche Maßnahmebemessung; Umstände unterhalb der Schwelle der §§ 20 und 21 StGB KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 LDG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.