Gesetze / Lastenausgleichsgesetz
LAG§ 10 Deutsche Mark und Euro
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAG/10#abs-1 (1) Deutsche Mark im Sinne dieses Gesetzes ist die Deutsche Mark der Deutschen Bundesbank.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAG/10#abs-2 (2) Euro im Sinne des Gesetzes ist die nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 (ABl. EG Nr. L 139 S. 1) in der Bundesrepublik Deutschland eingeführte Währung.
Änderungsverlauf
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09.09.2001 Ausfertigung
§ 10 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I 2306)
BGBl. 2001 I S. 2306
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.