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Artikel 1 · BT-Drs. 14/5440 · S. 19

Zu Artikel 1 (Änderung des Lastenausgleichsge-

Zu Artikel 1 (Änderung des Lastenausgleichsge-
setzes)
Zu Nummer 1 (Neufassung von § 10)
In Absatz 1 wird die DM-Währung der derzeit geltenden
amtlichen Bezeichnung angepasst.
Absatz 2 definiert die neue Währung.
Zu Nummer 2 (Anfügung eines Achten Abschnitts an den
Zweiten Teil – § 227a)
Die Erhebung der Ausgleichsabgaben nach dem Zweiten
Teil des Gesetzes ist weitgehend abgeschlossen. Um den
Verwaltungsaufwand in den noch vorliegenden Restfällen
möglichst gering zu halten, wird die Deutsche Mark auch
nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgröße ange-
setzt, das Ergebnis in Euro umgerechnet und nach den tech-
nischen Rundungsregeln auf einen zweistelligen Cent-Be-
trag gerundet.
Zu Nummer 3 (Neufassung von § 246 Abs. 2)
Die degressiv gestaffelte DM-Grundbetragstabelle der
Hauptentschädigung wird mit dem amtlichen Umrech-
nungskurs von 1,95583 in Euro umgerechnet; das Ergebnis
wird nach den technischen Rundungsregeln auf einen zwei-
stelligen Cent-Betrag gerundet. Von einer Glättung auf volle
Euro-Beträge wird abgesehen, da es ansonsten insbesondere
in den Fällen der Rückforderung der Hauptentschädigung
zu ungerechtfertigten Betragsdifferenzen kommen kann.
Zu Nummer 4 (Anfügung eines Absatzes 6 an § 249)
Für Zwecke der Kürzung des Grundbetrags der Hauptent-
schädigung müssen die maßgebenden Abzugsbeträge nach
§ 249 Abs. 1 bis 3 in Euro umgerechnet und nach den tech-
nischen Rundungsregeln auf einen zweistelligen Cent-Be-
trag gerundet werden, da es ansonsten zu überhöhten Kür-
zungsbeträgen bei dem nunmehr in Euro anzusetzenden
Grundbetrag der Hauptentschädigung kommt.
Zu Nummer 5 (Anfügung eines Absatzes 5 an § 249a)
Entsprechend der Umstellung der Grundbeträge der Haupt-
entschädigung muss auch der für Schäden an Sparanlagen
im Sinne des Altsparergesetzes anzusetzen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.644 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/5440, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 51.944–68.588 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 751be7c78003f925….

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