Gesetze / Kreditwesengesetz

KWG

§ 58 (weggefallen)

Stand: 16.12.2023

Bank- und KapitalmarktrechtBund7 Entscheidungen

Für § 58 KWG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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