Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KonnexAG · GV. NRW. S. 296
Gesetz zur Regelung eines Kostenfolgeabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens gemäß Artikel 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
10 Normen · Ausgangsfassung vom 22.06.2004 · 6 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Anwendung des Konnexitätsprinzips
- § 2 Geltungsbereich des strikten Konnexitätsprinzips
- § 3 Kostenfolgeabschätzung
- § 4 Belastungsausgleich
- § 5 Zuständige Behörde
- § 6 Erstellung der Gesetzentwürfe sowie der Kostenfolgeabschätzung
- § 7 Beteiligungspflicht
- § 8 Verfahren bei fehlender Einigung
- § 9 Verfahren
- § 10 Anforderung eines Berichts der Landesregierung
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
01.12.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.12.2021, Artikel 12
GV. NRW. S. 1346
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Historischer Änderungsnachweis
31.10.2012 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 23.10.2012, Artikel 1
GV. NRW. S. 474
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Historischer Änderungsnachweis
21.05.2009 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 12.05.2009
GV. NRW. S. 296
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).