Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KonnexAG · GV. NRW. S. 296

Gesetz zur Regelung eines Kostenfolgeabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens gemäß Artikel 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

10 Normen · Ausgangsfassung vom 22.06.2004 · 6 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Anwendung des Konnexitätsprinzips
  3. § 2 Geltungsbereich des strikten Konnexitätsprinzips
  4. § 3 Kostenfolgeabschätzung
  5. § 4 Belastungsausgleich
  6. § 5 Zuständige Behörde
  7. § 6 Erstellung der Gesetzentwürfe sowie der Kostenfolgeabschätzung
  8. § 7 Beteiligungspflicht
  9. § 8 Verfahren bei fehlender Einigung
  10. § 9 Verfahren
  11. § 10 Anforderung eines Berichts der Landesregierung

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.12.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.12.2021, Artikel 12

    GV. NRW. S. 1346

  2. Historischer Änderungsnachweis

    31.10.2012 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 23.10.2012, Artikel 1

    GV. NRW. S. 474

  3. Historischer Änderungsnachweis

    21.05.2009 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 12.05.2009

    GV. NRW. S. 296

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).