Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KapVO NRW 2017 · GV. NRW. 2017 S. 591
Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für Studiengänge außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens
13 Normen · Ausgangsfassung vom 08.05.2017 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Bericht
- § 2 Stichtag
- § 3 Grundsätzliche Berechnung
- § 4 Lehreinheiten
- § 5 Lehrangebot
- § 6 Curricularwerte
- § 7 Anteilquoten
- § 8 Reduzierung der Zulassungszahl
- § 9 Erhöhung der Zulassungszahl
- § 10 Höhere Fachsemester
- Volltext
- § 11 Studiengänge im zentralen Vergabeverfahren
- § 12 Übergangsvorschrift
- § 13 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
12.02.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Februar 2026 (GV. NRW. S. 180)
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Historischer Änderungsnachweis
15.03.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 02.03.2023
GV. NRW. S. 161
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Historischer Änderungsnachweis
08.05.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 15.04.2021
GV. NRW. S. 440
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).