Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kapazitätsverordnung Nordrhein-Westfalen 2017
KapVO NRW 2017§ 9 Erhöhung der Zulassungszahl
Stand: 26.08.2026
Die Zulassungszahl soll erhöht werden, wenn zu erwarten ist, dass wegen Aufgabe des Studiums oder Fachwechsels oder Hochschulwechsels die Zahl der Abgänge an Studierenden in höheren Fachsemestern erheblich größer ist als die Zahl der Zugänge (Schwundquote). Zur Berechnung des Schwundausgleichsfaktors ist das vom Ministerium vorgegebene Modell anzuwenden.