Gesetze / Landesrecht Bayern / KWaldV · GVBl. S. 196, BayRS 7902-3-L

Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes

16 Normen · Ausgangsfassung vom 09.02.2007 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Verpflichtung zur Aufstellung der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten
  3. § 2 Inhalt und Aufstellung der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten
  4. § 3 Laufzeit und Verbindlichkeit der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten
  5. § 4 Überprüfung und Erneuerung der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten
  6. § 5 Vollzug der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten, Auskunftserteilung durch die Körperschaft
  7. § 6 Aufgaben der Forstbetriebsleitung
  8. § 7 Aufgaben der Forstbetriebsausführung
  9. § 8 Wahrnehmung der Forstbetriebsleitung und Forstbetriebsausführung
  10. § 9 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch eigenes Personal
  11. § 10 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch die unteren Forstbehörden
  12. § 11 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch Sonstige
  13. § 12 Mehrbelastungsausgleich
  14. § 13 Aufsicht über den Körperschaftswald
  15. § 14 Örtliche Zuständigkeit
  16. § 15 Erweiterter räumlicher Geltungsbereich
  17. § 16 Inkrafttreten
  18. Schlussformel
  19. Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2) Entgeltregelung für die Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald
  20. Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2) Regelung für die Gewährung eines Mehrbelastungsausgleichs für die Erbringung von Gemeinwohlleistungen im Körperschaftswald
  21. Anlage 3 (aufgehoben)
  22. Anlage 4 (nicht mehr belegt)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    08.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juni 2026 (GVBl. S. 308)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.