Gesetze / Landesrecht Bayern / KWaldV · GVBl. S. 196, BayRS 7902-3-L
Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes
16 Normen · Ausgangsfassung vom 09.02.2007 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Verpflichtung zur Aufstellung der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten
- § 2 Inhalt und Aufstellung der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten
- § 3 Laufzeit und Verbindlichkeit der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten
- § 4 Überprüfung und Erneuerung der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten
- § 5 Vollzug der Forstwirtschaftspläne und Forstbetriebsgutachten, Auskunftserteilung durch die Körperschaft
- § 6 Aufgaben der Forstbetriebsleitung
- § 7 Aufgaben der Forstbetriebsausführung
- § 8 Wahrnehmung der Forstbetriebsleitung und Forstbetriebsausführung
- § 9 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch eigenes Personal
- § 10 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch die unteren Forstbehörden
- § 11 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch Sonstige
- § 12 Mehrbelastungsausgleich
- § 13 Aufsicht über den Körperschaftswald
- § 14 Örtliche Zuständigkeit
- § 15 Erweiterter räumlicher Geltungsbereich
- § 16 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2) Entgeltregelung für die Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald
- Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2) Regelung für die Gewährung eines Mehrbelastungsausgleichs für die Erbringung von Gemeinwohlleistungen im Körperschaftswald
- Anlage 3 (aufgehoben)
- Anlage 4 (nicht mehr belegt)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
08.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juni 2026 (GVBl. S. 308)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.