Gesetze / Landesrecht Bayern / Körperschaftswaldverordnung

KWaldV

Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2) Entgeltregelung für die Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald

Stand: 25.08.2026

Bayern

Ab dem 1. Juli 2026 sind folgende Entgeltsätze (netto, zzgl. Umsatzsteuer) zu entrichten:

Betriebsleitung:

(ohne gleichzeitige Betriebsausführung)

Entgelt je Hektar Holzbodenfläche

6,64 €/ha

Betriebsleitung und -ausführung:

Entgelt je Hektar Holzbodenfläche

10,46 €/ha

Entgelt je Festmeter Hiebssatz

10,46 €/fm.

Auf die jährliche Prüfung und bei Bedarf Anpassung der Entgeltsätze gemäß § 10 Abs. 3 wird verwiesen.

§ 16