Gesetze / Landesrecht Bayern / Körperschaftswaldverordnung
KWaldVAnlage 1 (zu § 10 Abs. 2) Entgeltregelung für die Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald
Stand: 25.08.2026
Ab dem 1. Juli 2026 sind folgende Entgeltsätze (netto, zzgl. Umsatzsteuer) zu entrichten:
Betriebsleitung:
(ohne gleichzeitige Betriebsausführung)
Entgelt je Hektar Holzbodenfläche
6,64 €/ha
Betriebsleitung und -ausführung:
Entgelt je Hektar Holzbodenfläche
10,46 €/ha
Entgelt je Festmeter Hiebssatz
10,46 €/fm.
Auf die jährliche Prüfung und bei Bedarf Anpassung der Entgeltsätze gemäß § 10 Abs. 3 wird verwiesen.