Gesetze / Kinder- und Jugendhilfegesetz
KJHGArt 23 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art 23 KJHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 22.01.1998 – B 14/10 KG 24/96 R
- OVG Niedersachsen, 13.02.2002 – 4 LB 850/01Zitiert von 1
- VG Köln, 15.03.2001 – 5 K 2515/97
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.02.1993 Ausfertigung
Art. 23 geändert und in einer früheren Fassung aufgehoben und umnummeriert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 1993 (BGBl. I 239)
BGBl. 1993 I S. 239
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.