Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 12/2866 · S. 28
Zu Artikel 2 - Änderung des Kinder- und Jugend-
Zu Artikel 2 - Änderung des Kinder- und Jugend- hilfegesetzes Zu Nummer 1 (Artikel 11) Infolge der weiteren Eingrenzung der Zuständigkeit der Jugendhilfe für seelisch behinderte junge Men- schen (vgl. Nummern 4 und 9) bedarf es keiner Über- gangsvorschrift mehr. Die Praxis verfährt bereits nach der jetzigen Regelung. Zu Nummer 2 (Artikel 14 Abs. 2) Nach Artikel 14 Abs. 2 der geltenden Fassung sollten die bisher geltenden Kostenerstattungsregelungen Deutscher Bundestag —12. Wahlperiode Drucksache 12/2866 erst nach einem Zuständigkeitswechsel nach Arti- kel 14 Abs. 1 zur Anwendung kommen. Diese Lösung entspricht nicht den Bedürfnissen der Praxis. Statt dessen sieht die Regelung künftig vor, die Kostener- stattungsregelungen, die auf Grund des Jugend- wohlfahrtsgesetzes zur Anwendung kamen, nur für den Zeitraum bis zu einem Zuständigkeitswechsel nach Absatz 1 anzuwenden.
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BT-Drs. 12/2866, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 117.802–118.684 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 5b35f58a53c1fefc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP