Gesetze / Krankenhausstatistik-Verordnung
KHStatV§ 4 Hilfsmerkmale
Stand: 10.06.2019
Hilfsmerkmale sind:
Änderungsverlauf
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17.03.2009 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 4b des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I 534)
BGBl. 2009 I S. 534
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15.12.2004 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I 3429)
BGBl. 2004 I S. 3429
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.