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Artikel 4 · BT-Drs. 16/10807 · S. 34

Zu Artikel 4 (Änderung der Bundespflegesatzver-

Zu Artikel 4 (Änderung der Bundespflegesatzver-
ordnung)
Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 1 BPflV)
Redaktionelle Änderung.
Zu Nummer 2 (§ 6 BPflV)
Zu Buchstabe a
Buchstabe a ändert Vorschriften des Absatzes 1. Doppel-
buchstabe aa nimmt in Satz 1 redaktionelle Änderungen vor,
insbesondere weil die Bundespflegesatzverordnung direkt
nur noch für psychiatrische und psychosomatische Kranken-
häuser gilt.
Doppelbuchstabe bb ändert Satz 4. Dreifachbuchstabe aaa
fasst die Nummer 1 neu. Im Falle der Nichteinigung von
Krankenhaus und Krankenkassen kann über zusätzliche
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/10807
Leistungen bei psychiatrischen und psychosomatischen Ein-
richtungen künftig wieder die Schiedsstelle entscheiden.
§ 19 Abs. 3 wird entsprechend geändert (vgl. die Begrün-
dung zu Nummer 10).
Dreifachbuchstabe bbb erweitert die Vorgabe in Nummer 4
zur Berücksichtigung der Zahl der Personalstellen nach der
Psych-PV. Eine von der Aktion psychisch Kranke e. V. zum
Umsetzungsstand der Psych-PV im Jahr 2004 durchgeführte
Umfrage hat gezeigt, dass psychiatrische Krankenhäuser in
der Vergangenheit die Personalbesetzung nach der Psych-PV
nicht vollständig umgesetzt haben oder infolge der Budget-
begrenzungen durch § 6 Abs. 1 Satz 4 und der engen
Öffnungsklausel für Tariflohnerhöhungen in Absatz 2 Perso-
nal abgebaut haben. Die Ergänzung der Nummer 4 sieht für
solche Fälle nun eine Nachverhandlung vor, mit der der Per-
sonalbestand auf 90 Prozent der Psych-PV-Vorgaben ange-
hoben wird. Eine entsprechende Erhöhung des Kranken-
hausbudgets ist ab dem Jahr 2009 möglich. Die Finanzierung
soll in Abhängigkeit von den Einstellungsterminen der ent-
sprechenden Personen und deren weiterer Beschäftigung er-
folgen.
Dreifachbuchstabe ccc nimmt eine redaktionelle Änderung
vor. Do

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.222 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/10807, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 151.479–158.701 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 956c32431a6f070a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP