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Artikel 4 · BT-Drs. 16/10807 · S. 34
Zu Artikel 4 (Änderung der Bundespflegesatzver-
Zu Artikel 4 (Änderung der Bundespflegesatzver- ordnung) Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 1 BPflV) Redaktionelle Änderung. Zu Nummer 2 (§ 6 BPflV) Zu Buchstabe a Buchstabe a ändert Vorschriften des Absatzes 1. Doppel- buchstabe aa nimmt in Satz 1 redaktionelle Änderungen vor, insbesondere weil die Bundespflegesatzverordnung direkt nur noch für psychiatrische und psychosomatische Kranken- häuser gilt. Doppelbuchstabe bb ändert Satz 4. Dreifachbuchstabe aaa fasst die Nummer 1 neu. Im Falle der Nichteinigung von Krankenhaus und Krankenkassen kann über zusätzliche Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/10807 Leistungen bei psychiatrischen und psychosomatischen Ein- richtungen künftig wieder die Schiedsstelle entscheiden. § 19 Abs. 3 wird entsprechend geändert (vgl. die Begrün- dung zu Nummer 10). Dreifachbuchstabe bbb erweitert die Vorgabe in Nummer 4 zur Berücksichtigung der Zahl der Personalstellen nach der Psych-PV. Eine von der Aktion psychisch Kranke e. V. zum Umsetzungsstand der Psych-PV im Jahr 2004 durchgeführte Umfrage hat gezeigt, dass psychiatrische Krankenhäuser in der Vergangenheit die Personalbesetzung nach der Psych-PV nicht vollständig umgesetzt haben oder infolge der Budget- begrenzungen durch § 6 Abs. 1 Satz 4 und der engen Öffnungsklausel für Tariflohnerhöhungen in Absatz 2 Perso- nal abgebaut haben. Die Ergänzung der Nummer 4 sieht für solche Fälle nun eine Nachverhandlung vor, mit der der Per- sonalbestand auf 90 Prozent der Psych-PV-Vorgaben ange- hoben wird. Eine entsprechende Erhöhung des Kranken- hausbudgets ist ab dem Jahr 2009 möglich. Die Finanzierung soll in Abhängigkeit von den Einstellungsterminen der ent- sprechenden Personen und deren weiterer Beschäftigung er- folgen. Dreifachbuchstabe ccc nimmt eine redaktionelle Änderung vor. Do
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.222 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10807, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 151.479–158.701 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 956c32431a6f070a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP