Gesetze / Konsumcannabisgesetz

KCanG

§ 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau

Stand: 01.04.2024

Bund11 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KCanG/9#abs-1 (1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KCanG/9#abs-2 (2) Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 8 § 10