Gesetze / Konsumcannabisgesetz
KCanG§ 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
Stand: 01.04.2024
Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.