Gesetze / Gesetz über internationale Patentübereinkommen
IntPatÜbkGArt II § 6 Nichtigkeit
Stand: 04.07.2023
Wird zitiert von 122
Nach Gewicht
- BPatG, 29.10.2025 – 8 Ni 67/23 (EP)
- BGH, 11.05.2010 – X ZR 51/06Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Einbeziehung eines weiteren Nichtigkeitsgrundes in der Berufungsinstanz; Beweislast des Nichtigkeitsklägers für die Unmöglichkeit einer Patentausführung durch einen Fachmann - Polymerisierbare ZementmischungZitiert von 62
- BPatG, 27.06.2017 – 1 Ni 5/15 (EP)
- BPatG, 05.02.2025 – 2 Ni 1/23 (EP)
- BPatG, 18.07.2017 – 1 Ni 12/15 (EP)Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Gaseinspritzsystem (europäisches Patent)" – zum Fachmann als Team für die Weiterentwicklung
- BPatG, 24.02.2026 – 6 Ni 20/24 (EP)
Zuletzt entschieden
- BPatG, 22.04.2026 – 8 Ni 16/24 (EP)
- BPatG, 18.03.2026 – 8 Ni 17/24 (EP)
- BGH, 26.02.2026 – X ZR 66/24Zitiert von 1
122 Entscheidungen zu Art II § 6 IntPatÜbkG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art II § 6 IntPatÜbkG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-6#abs-1 (1) Das mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilte europäische Patent wird auf Antrag für nichtig erklärt, wenn die deutschen Gerichte nach Maßgabe des Übereinkommens vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (BGBl. 2021 II S. 850, 851) weiterhin zuständig sind und wenn sich ergibt, daß
Soweit das europäische Patent für nichtig erklärt worden ist, gelten die Wirkungen des europäischen Patents und der Anmeldung als von Anfang an nicht eingetreten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-6#abs-2 (2) Betreffen die Nichtigkeitsgründe nur einen Teil des europäischen Patents, wird das Patent durch entsprechende Änderung der Patentansprüche beschränkt und für teilweise nichtig erklärt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-6#abs-3 (3) Der Patentinhaber ist befugt, das europäische Patent in dem Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents durch Änderung der Patentansprüche in beschränktem Umfang zu verteidigen. Die so beschränkte Fassung ist dem Verfahren zugrunde zu legen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-6#abs-4 (4) Im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 5 ist nur der nach Artikel 60 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens Berechtigte befugt, den Antrag zu stellen.