§ 40 Unterhaltsansprüche
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 26
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Paderborn, 01.03.2010 – 5 T 207/09
- BGH, 13.10.2011 – IX ZB 80/10Insolvenzverfahren: Anspruch aus schuldrechtlichem Versorgungsausgleich als InsolvenzforderungZitiert von 12
- OLG Celle, 20.03.2023 – 6 U 36/22
- BGH, 30.03.2011 – XII ZR 3/09Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus aus kindbezogenen Gründen; Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen BetreuungsunterhaltZitiert von 7
- LAG Hamm, 09.06.2011 – 16 Sa 686/10Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 02.03.2006 – 2 UF 209/05Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.03.2024 – IX ZB 56/22Geltendmachung von Insolvenzforderung und Forderung aus unerlaubter Handlung wegen UnterhaltspflichtverletzungZitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 08.03.2024 – 3 UF 152/23
- BGH, 12.09.2019 – IX ZR 264/18Familienrechtliche Unterhaltsansprüche in der InsolvenzZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 40 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner können im Insolvenzverfahren für die Zeit nach der Eröffnung nur geltend gemacht werden, soweit der Schuldner als Erbe des Verpflichteten haftet. § 100 bleibt unberührt.