§ 319 Antragsfrist
Stand: 10.06.2019
Der Antrag eines Nachlaßgläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist unzulässig, wenn seit der Annahme der Erbschaft zwei Jahre verstrichen sind.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 319 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 10.10.2013 – IX ZR 30/12Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben: Bindung des Prozessgerichts durch den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts und durch ein Forderungsfeststellung zur InsolvenztabelleZitiert von 24
- FG Nürnberg, 25.07.2018 – 3 K 99/18Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.