§ 234 Niederlegung des Plans
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 15.10.2020 – IX AR (VZ) 2/19Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen einer GmbH & Co. KG: Akteneinsichtsrecht eines Kommanditisten und Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines rechtliches InteressesZitiert von 5
- BGH, 07.05.2015 – IX ZB 75/14Insolvenzgerichtliches Vorprüfungsverfahren für einen Insolvenzplan: Prüfungsumfang des Gerichts; inhaltliche Anforderungen an den Plan; Beanstandung der Bewertung von Massegegenständen; Behandlung eines neuen Plans nach Zurückweisung eines ersten Plans von Amts wegenZitiert von 18
- BayObLG, 31.05.2024 – 101 VA 243/23Zitiert von 3
- OLG Brandenburg, 28.02.2024 – 11 VA 1/24
- BayObLG, 21.12.2022 – 102 VA 174/21Zitiert von 3
- BayObLG, 08.04.2020 – 1 VA 132/19Zitiert von 3
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Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen und den eingegangenen Stellungnahmen in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.