§ 144 Ansprüche des Anfechtungsgegners
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 115
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Nach Gewicht
- BFH, 14.12.2021 – VII R 15/19(Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO)Zitiert von 8
- BFH, 14.12.2021 – VII R 61/20(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2021 VII R 15/19 - Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO; Schuldbeitritt des direkten Vertreters nach § 48 Abs. 2 AO)Zitiert von 2
- BGH, 13.10.2022 – IX ZR 130/21Insolvenzanfechtung einer Zahlung auf ein bürgschaftsgesichertes Darlehen einer insolventen GmbH & Co. KG: Darlegungslast des Gläubigers/Darlehensgebers des Hauptschuldners im Verhältnis zum Bürgen für die Anfechtbarkeit der LeistungZitiert von 5
- FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 – 9 K 9117/16Zitiert von 2
- FG Niedersachsen, 26.05.2016 – 11 K 10286/15Zitiert von 1
- FG Münster, 12.03.2019 – 15 K 1535/18 UZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BFH, 30.07.2025 – X R 29/21 · Betriebsaufgabe im InsolvenzverfahrenZitiert von 1
- BFH, 04.06.2025 – XI R 7/22Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach insolvenzrechtlicher Anfechtung
- FG Niedersachsen, 13.05.2025 – 5 K 100/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 144 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/144#abs-1 (1) Gewährt der Empfänger einer anfechtbaren Leistung das Erlangte zurück, so lebt seine Forderung wieder auf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/144#abs-2 (2) Eine Gegenleistung ist aus der Insolvenzmasse zu erstatten, soweit sie in dieser noch unterscheidbar vorhanden ist oder soweit die Masse um ihren Wert bereichert ist. Darüber hinaus kann der Empfänger der anfechtbaren Leistung die Forderung auf Rückgewähr der Gegenleistung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.