Gesetze / Infektionsschutzgesetz
IfSG§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Minden, 06.11.2023 – 7 L 882/23Anordnung zur Vorlage eines Masernimpfnachweises für ein schulpflichtiges Kind; Zwangsgeldandrohung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Minden, 06.11.2023 – 7 L 883/23Zitiert von 10
- OVG Sachsen, 20.08.2020 – 3 B 233/20Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung des Patienten an den Untersuchungen nach § 25 sowie an der inneren Leichenschau teilzunehmen.