§ 85
Stand: 17.11.2022
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LAG Hessen, 20.01.2023 – 10 Sa 725/22 SKZitiert von 2
- LG Kiel, 13.12.2013 – 16 O 26/13Zitiert von 2
- LG Kiel, 30.10.2012 – 16 O 20/11Zitiert von 1
- BAG, 06.05.2003 – 1 AZR 241/02Zitiert von 16
- BSG, 25.09.2001 – B 3 KR 3/01 RHilfsmittelversorgung: Vertragskompetenz zum Abschluss von Hilfsmittellieferungsverträgen mit Krankenkassen und Anwendbarkeit des UWG im Rahmen des § 69 SGB V KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- VG Freiburg, 19.06.2024 – 1 K 3575/22
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 16.08.2013 – 4 K 253.12Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 85 HwO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/85#abs-1 (1) Der Bundesinnungsverband ist der Zusammenschluß von Landesinnungsverbänden des gleichen Handwerks oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke im Bundesgebiet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/85#abs-2 (2) Auf den Bundesinnungsverband finden die Vorschriften dieses Abschnitts sinngemäß Anwendung. Die nach § 80 erforderliche Genehmigung der Satzung und ihrer Änderung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.