Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/3067 · S. 27
Zu Artikel 2 (Änderung der Handwerksordnung):
Zu Artikel 2 (Änderung der Handwerksordnung): Zu Nummer 1: Die Bezeichnung des Bundesministeriums wird aktualisiert. Zu Nummer 2: Zu Buchstabe a: Aufgrund der Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie konnten Sitzungen der Gremien und Organe der Handwerksorganisationen häufig nicht oder nicht rechtzeitig stattfinden. So bestand die Gefahr, dass Gremiums- mitglieder nach einem automatischen Ausscheiden von bisherigen Mitgliedern nicht rechtzeitig neu bestellt wer- den und so die betroffene Organisation nicht mehr ordnungsgemäß vertreten werden konnte. Mangels entspre- chender Satzungsregelung oder Vorschriften in der Handwerksordnung zu digitalen Sitzungsformaten wurde Ab- satz 1 daher als Übergangsregelung geschaffen. Da die Regelungen zu virtuellen Sitzungen in § 124c aber verste- tigt werden sollen und daher auch bei Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie Sitzungen der Handwerks- organisationen stattfinden können, besteht für die Regelung in Absatz 1 kein Regelungsbedürfnis mehr und der Absatz kann aufgehoben werden. Zu Buchstabe b: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Buchstabe a. Zu Buchstabe c: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Buchstabe a. Zu Buchstabe d: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu den Buchstaben a bis c. Zu Buchstabe e: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu den Buchstaben a bis d. Zu Buchstabe f: Drucksache 20/3067 – 28 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Die pandemiebedingt geschaffene Möglichkeit der Handwerksorganisation, Versammlungen auch ohne physische Präsenz der Mitglieder „virtuell“ durchzuführen, hat sich in der Praxis bewährt. Für die Handwerksorganisationen ist es zwar möglich, auch ohne gesetzliche Regelung in ihren Satzungen Rege- lungen zu digitalen Sitzungsforma
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.521 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/3067, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 85.384–87.905 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c65425dd75b3fd8d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP