Gesetze / Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
HdlKlSchafFlV 1993§ 2 Ordnungswidrigkeiten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 22.03.2022
Ordnungswidrig im Sinne des § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe c des Marktorganisationsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
Änderungsverlauf
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10.03.2022 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 10. März 2022 (BGBl. I 428)
BGBl. I S. 428
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04.01.2019 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Januar 2019 (BGBl. I 2)
BGBl. 2019 I S. 2
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01.08.2003 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. August 2003 (BGBl. I 1556)
BGBl. 2003 I S. 1556
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