§ 4
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 53
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Nach Gewicht
- BGH, 11.06.2013 – VI ZR 150/12Verkehrsunfall zwischen Pkw und Straßenbahn: Anrechnung eines Mitverschuldens im Rahmen der Haftung für einen Verrichtungsgehilfen; mitursächliches haftungsrelevantes Verhalten des Pkw-Fahrers als die Betriebsgefahr erhöhender UmstandZitiert von 10
- OLG Zweibrücken, 28.06.2023 – 7 U 106/21
- OLG Hamm, 22.11.2004 – 13 U 131/04Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 08.01.2025 – 18 U 148/24
- LG Frankfurt am Main, 23.02.2022 – 2-01 S 168/17
- LG Würzburg, 29.07.2021 – 14 O 808/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- AG Bochum, 09.04.2025 – 67 C 2/25
- LG Würzburg, 09.10.2023 – 94 O 1288/22
- OLG Celle, 07.06.2023 – 14 U 146/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 HaftPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; bei Beschädigung einer Sache steht das Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, dem Verschulden des Geschädigten gleich.