Gesetze / Haushaltsgrundsätzegesetz
HGrG§ 21 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Änderungsverlauf
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31.07.2009 Ausfertigung
§ 21 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I 2580)
BGBl. 2009 I S. 2580
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22.12.1997 Ausfertigung
§ 21 aufgehoben und geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3251)
BGBl. 1997 I S. 3251
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.