Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/12060 · S. 20
Zu Artikel 1 (Änderung des Haushaltsgrundsätze-
Zu Artikel 1 (Änderung des Haushaltsgrundsätze- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1a – neu – HGrG) Die Kameralistik und die Doppik stellen zwei grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung des staatlichen Rechnungswesens dar. Die Kameralistik ist ein vor allem zahlungsorientiertes Rechnungswesen, während im Zentrum der staatlichen Doppik der aufwands- und ertragsorientierte Ergebnisplan steht. Die staatliche Doppik überträgt das kauf- männische Rechnungswesen auf die staatlichen Haushalte. Es sind auch Mischformen dieser beiden Rechnungswesen- systeme möglich. Praktische Relevanz besitzt dabei die Erweiterte Kameralistik, die die bisherige Kameralistik grundsätzlich beibehält, aber um eine möglichst flächen- deckende KLR ergänzt wird und um einen erweiterten Vermögensnachweis ergänzt werden kann. Es bedarf nicht zwingend einer gesonderten Normierung der Erweiterten Kameralistik, da ● für diese Variante der Kameralistik unverändert die ka- meralen haushaltsrechtlichen Regelungen Geltung besit- zen, ● die Anwendung spezifischer doppischer Instrumente oder Regelungen ergänzend zum weiterhin komplett anzuwendenden Instrumentarium bzw. Regelwerk des kameralen Haushalts- und Rechnungswesens erfolgt, ● Ergänzungen auch der Kameralistik in § 6a geregelt sind. Zu Absatz 1 Künftig soll alternativ zum bisherigen kameralen Rech- nungswesen die neue Option eines doppischen Rechnungs- wesens eröffnet sein. Die nähere Beschreibung der Doppik wird in § 7a vorgenommen. Ferner wird alternativ zum titel- bzw. kontenstrukturierten Haushalt auch ein nach Leistun- gen, das heißt i. d. R. nach Produkten, spezifizierter Haus- halt zugelassen. Die Typisierung ist in der Praxis auch in Mischformen und Kombination anzutreffen. Zu Absatz 2 Soweit Vorschriften des HGrG sowohl für eine kamerale al
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.527 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12060, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.669–112.196 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 996629def1c5b8f1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP